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Spezialisten für Übernahmerecht Die JUSLINE bietet deutschen Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten und Sachverständigen die Möglichkeit, für ihren Internet-Auftritt eine besonders attraktive Subdomain zu nutzen. Die Website eines Rechtsanwaltes könnte also etwa unter der Subdomain "aktienrecht.com/ihrwunschname", also z.B.: unter "aktienrecht.com/ra_friese" eingerichtet werden. Folgende Subdomains sind derzeit verfügbar: Nähere Informationen finden sie auf dem Portal
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